Das Thüringer Beamtengesetz soll anwenderfreundlicher und gleichzeitig auch moderner werden. Mit einer Dienstrechtsreform soll diese Änderung gelingen und das Beamtentum im Wettbewerb um Arbeitskräfte attraktiver und auch für die bereits beschäftigten Beamten flexibler und familienfreundlicher machen.
Die Dienstrechtsreform in Thüringen wurde bereits am 12. März 2014 vom Kabinett beschlossen. Die erarbeiteten Gesetzesänderungen müssen nun vom Landtag genehmigt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde als „Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ in den Landtag eingebracht und dort bereits in 1. Lesung behandelt.
Keine absolute Höchstaltersgrenze mehr nach Dienstrechtsreform
Ein wichtiger Punkt ist dabei die Änderung zur Höchstaltersgrenze der Ernennung zum Beamten. Zukünftig wird hier keine verbindliche zahlenmäßige Höchstgrenze mehr festgesetzt, sondern die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe muss lediglich 20 Jahre vor dem Zeitpunkt des Ruhestandseintritts liegen. Damit können Einstellungen bis zum vollendeten 47. Lebensjahr erfolgen, wenn der Ruhestand mit 67 angetreten wird. Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt zur Gewinnung von Fachkräften aus der Wirtschaft, die den Quereinstieg in den öffentlichen Dienst erleichtert.Laufbahnsystem für Thüringer Beamte vereinfacht
Auch die Anzahl der Laufbahnen soll mit einer Neuordnung des Laufbahnsystems reduziert werden. Der Entwurf der Dienstrechtsreform sieht 11 Fachrichtungen vor: 1. der nichttechnische Verwaltungsdienst 2. der technische Dienst 3. der gesellschafts- und sozialwissenschaftliche Dienst 4. der naturwissenschaftliche Dienst 5. der agrar-, forst- und umweltbezogene Dienst 6. der ärztliche und gesundheitswissenschaftliche Dienst 7. der Polizeivollzugsdienst 8. der Steuerverwaltungdienst 9. der Justizdienst 10. der feuerwehrtechnische Dienst 11. der Dienst in der BildungPersonalentwicklungskonzept modernisiert
Beamten, die bereits im mittleren und gehobenen Dienst tätig sind soll außerdem die Möglichkeit eingeräumt werden, in der höheren Laufbahn eingestellt zu werden, wenn diese privat einen Hochschulabschluss erworben haben. Der Dienstherr verpflichtet sich außerdem gesetzlich dazu, die Qualifikation seiner Beamten zu fördern. Diese Verpflichtung ist Teil des neu erarbeiteten Personalentwicklungskonzepts, in dem aber auch die Beamten angehalten werden, sich selbst fachlich und methodisch fortzubilden.
Der Thüringer Beamtenbund (tbb beamtenbund und tarifunion thüringen) hat ein PDF mit den wichtigsten geplanten Änderungen zur Dienstrechtsreform 2014 im Internet zur Verfügung gestellt.