Die EU-Kommission hat Anfang Juni ihre länderspezifischen Empfehlungen bekannt gegeben. Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, sieht viele der Empfehlungen als sinnvoll an, hat aber auch Kritik geäußert.
Als positiv bewertete Dauderstädt die Aufforderung der EU-Kommission, mehr und effizientere öffentliche Investitionen im Bereich Infrastruktur, Bildung und Forschung zu tätigen. „Dass die Kommission mehr öffentliche Investitionen anmahnt, ist sehr zu begrüßen“, erläuterte Dauderstädt. „Mehr Lehrer sind eine gute Zukunftsinvestition. Mehr Polizisten sorgen für mehr Sicherheit. Mehr Steuerfahnder helfen die Einnahmen des Staates zu sichern. Haushaltskonsolidierung und Wachstum sind vereinbar. Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und eine gute Daseinsvorsorge erhöhen die Qualität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.“
Zwiespältig sieht der dbb-Vorsitzende die Kritik der EU-Kommission an der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland. Dies widerspreche dem demokratischen Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, das ein wichtiger Verfassungsgrundsatz sei. Eine weitere Deregulierung und Privatisierung in diesem Bereich lehne der dbb strikt ab.
Dauderstädt begrüßte außerdem die Anregung der EU-Kommission, versicherungsfremde Leistungen wie die Mütterrente nicht aus der Rentenkasse zu entnehmen, sondern durch Steuereinnahmen zu finanzieren. Die solle laut Kommission die Tragfähigkeit des öffentlichen Rentensystems sicherstellen und einen weiteren Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge vermeiden. Neben der Kritik an der Finanzierung der Mütterrente, sieht der dbb-Vorsitzende die Änderung an sich aber positiv: „Die Müterrente kann durchaus als eine gerechte Anerkennung der Lebensleistung von Frauen gesehen werden, die noch nicht von den Politiken profitieren konnten, die wir inzwischen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben.“ Dies müsse aber für Angestellte und Beamte gleichermaßen gelten.
Die am 1. Juli 2014 in Kraft tretende Rentenregelung zum abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Berufstätigkeit wurde allerdings von der EU-Kommission als nicht zeitgemäß angesehen. Dauderstädt sieht dies differenziert: „Ich sehe auch die Gefahr, dass unsere europäischen Partner, die noch schwierige Rentenreformen vor sich haben, nun meinen, sie müssten weniger oder sogar nichts mehr tun. Das wäre natürlich ein ganz falsches Signal.“ Von einem Aufweichen der Rentenreformen könne keine Rede sein und die Neuregelung sei mit den Reform- und Stabilitätszielen in Europa durchaus vereinbar. Die EU-Kommission macht sich in seinen Empfehlungen für ganz Europa dafür stark, Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit und einen spätren Renteneintritt zu schaffen.