Jetzt nach Ostern werden nun auch die Hausarztpraxen mit den Corona-Impfungen beginnen. Dadurch kann die Zahl der Impfungen und der erreichbaren Patientinnen und Patienten erhört werden. Im April soll die Impfkampagne an Fahrt aufnehmen.
Für die Corona-Schutzimpfung von Älteren, soll der Impfstoff von AstraZeneca bevorzugt eingesetzt werden. Bei den unter 60-Jährigen, kann der Impfstoff von AstraZeneca nach ärztlichem Ermessen und einer individueller Risikoabwägung weiterhin verwendet werden.
Ab dem 30. März 2021 müssen Flugreisende vorm Abflug nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Mit der Corona-Warn-App ist es Nutzern künftig möglich, verschlüsselte Zufalls-IDs mit Personen auszutauschen, die die offizielle Warn-App der Schweiz, SwissCovid, nutzen.
Die große Nachfrage nach Corona-Schnelltests könnte zunehmend auch
Online-Betrüger anziehen.
Sicherheitsexperten des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) warnen deshalb vor Fake-Shops.
Weitgehend unbemerkt im von Corona dominierten Frühjahr hat das Bundesjustizministerium eine Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) auf den Weg gebracht.
Wer seine Miete nicht oder nicht ganz zahlen kann, weil in Folge der Corona-Pandemie das Einkommen weggebrochen ist, muss derzeit nicht fürchten, dass ihm wegen der Mietrückstände Wohnung oder Ladenflächen gekündigt werden.
Werden Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser unter Einschaltung eines Maklers an private Käufer (Verbraucher) verkauft, gilt voraussichtlich ab Januar 2021, dass die Provision von Käufer und Verkäufer anteilig, mindestens aber hälftig zu tragen ist.