Es sind nun ca. 1,1 Millionen Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz gesucht haben. Doch diese Menschen können sich nach ein paar Tagen in Deutschland nicht einfach eine Wohnung mieten und für immer hier bleiben. Sie müssen sich der Gesellschaft anpassen, die Sprache lernen und auch verwaltet werden.
Für die Verwaltungsverfahren sind die hierfür bestimmten Gerichte zuständig. Diese haben derzeit einen Bearbeitungsstau und laufen vor Arbeit fast über, für eine zügige Abarbeitung fehlt viel zusätzliches Personal Die Arbeit entsteht dadurch, dass sich gegenüber 2014 die Klagen gegen abgelehnte Asylanträge fast verdoppelt haben, ihre Zahl beläuft sich nun auf über 330.000. Zusätzlich bleiben auch die meisten Personalaufstockungen aus, somit schaffen es die Verwaltungsgerichte nicht, der ständig steigenden Arbeit entgegen zu wirken. Den Mitarbeitern in den Verwaltungsgerichten mangelt es besonders an dem Gefühl, etwas vollbracht zu haben, wenn der Tag zu Ende ist, da zwar viele Anträge täglich abgearbeitet werden, aber dennoch steigt der Bearbeitungsstau an. Deshalb fühlt es sich so an, als hätte man am Tag nichts erledigt.
Bis zum letzten Jahr war nur eine der Zwölf Spruchkammern für die Bearbeitung von Asylverfahren zuständig, seitdem es aber so viel Anfragen gibt, wurden weitere zwei Kammern errichtet, doch auch diese reichen nicht aus, somit wurden mehrere Kammern hinzugefügt, jede Kammer bekommt nun eins oder auch mehrere Länder zugeteilt, wofür nun nur noch diese Kammer zuständig ist.
Der Vorteil daran ist, dass jede Kammer über ihr zugeteiltes Land mehrere Informationen sammeln und diese auch dem jeweiligen Richter vorlegen, dass bringt zusätzlich Schnelligkeit bei der Entscheidung des Asylantrags. Manche dieser Anträge sind über 100 Seiten lang und beinhalten Bilder oder manchmal auch Videos, die beweisen sollen, dass die Personen, die einen Asylantrag stellen, auch wirklich in ihrem Heimatland verfolgt werden.
Die Verwaltungsrichter können nicht, wie die Richter im Zivilrecht einfach den Sachverhalt klären. Es ist auch ihre Aufgabe, Informationen aus dem Herkunftsland mit einzubeziehen, ggf. auch das dortige Amt oder Hilfsorganisationen zu befragen um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können. Da dies durch die Sorgfältigkeit eine sehr langwierige Aktion ist, dauert ein Klageverfahren i.d.R. 12,7 Monate. Ein Asyl-Eilverfahren dauert ca. 1,5 Monate.
Die ständig steigende Anzahl ist natürlich auch für die Richter eine zusätzliche Belastung. Da sie mit dem Verwaltungsgericht zusammen interagieren und erst einmal bearbeitete Akten benötigen, bevor sie den Fall angehen können, dauert der ganze Vorgang noch länger als bisher. Zusätzlich muss hier nicht nur der Fall an sich sondern auch die Hintergründe betrachtet werden, sodass auch wirklich alle Informationen mit einbezogen sind. Deshalb ist es eine lange Zeit, bis ein Asylantrag, oder ein Klageverfahren vollständig abgearbeitet wurde und ein Endresultat gegeben werden kann.
Durch die langen Bearbeitungszeiten kommen deshalb regelmäßig Eilanträge auf die vorhandenen Klagen hinzu, welche dann noch zusätzlich genau so sorgfältig abgearbeitet werden müssen.
Viele Lösungsansätze existieren bereits, dass z.B. auch die Richter am Wochenende kommen oder Beamte die sich bereits im Ruhestand befinden wieder reaktiviert werden. Doch die meisten Beamte im Verwaltungsgericht sind der Meinung, dass diese Lösungen nichts bringen, denn auch am Wochenende stapeln sich die Akten weiterhin, somit würden die Stapel auch nicht kleiner werden, wenn die Richter auch am Wochenende arbeiten. Die Reaktivierung halten auch viele für nicht sinnvoll, da sich in den letzten Jahren, gerade durch die IT und das Internet viel getan hat und man viele Akten, anders als früher über den Rechner bearbeiten muss. Bei ca. 5 Jahren, die man nicht mehr im Dienst war, müsste man die Leute komplett neu einarbeiten.
Der einzige Weg, der wirklich Sinn hat, wäre die Einstellung neuen Personals im Mittleren Dienst, bei den einzelnen Verwaltungsgerichten mit der meisten Arbeit würden hierbei schon 3 bis 4 neue Mitarbeiter etwas bringen. Es hakt besonders an der Verwaltung und der Abarbeitung, bis die Anträge und Klagen endlich bei Gericht vorgelegt werden können. Zusätzlich lohnen sich die Verfahren für die meisten gar nicht, da die Erfolgschance bei 0 Prozent liegt. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, bei denen ein Abschiebeschutz gewährt wird. Diese Fälle sind meist so, dass die Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht zurück können, meist auch nur dann, wenn die Krankheit nicht im eigenen Heimatland behandelt werden kann. Gilt ein Land als „sicheres Herkunftsland, so ist es ohne gesundheitliche Gründe unmöglich, vor dem Gericht Recht zu erhalten. Die Gerichte wissen, dass diese Klagen fast immer ins Leere laufen, aber auch die Kläger wissen dies oftmals auch und erscheinen aus dem Grund gar nicht erst vor Gericht. Die meisten bezeichnen dies als „sinnentleerte Verfahren“. Viele Kläger tauchen unter oder versuchen den Fall hinauszuzögern, indem sie sich z.B. kurz vor dem Verfahren ins Krankenhaus einweisen lassen, sodass es verschoben werden muss. Ist ein Fall einmal entschieden und der Kläger wird aus dem Land verwiesen, so hat er 1 Woche Zeit, aus Deutschland auszureisen, viele der Kläger tun dies aber nicht und es ist fast unmöglich für die Beamten diese aufzuspüren.
Für viele der Beamte im Landesgericht ist die Schmerzensgrenze schon längst erreicht, was man auch daran sieht, dass immer mehr Leute im Verwaltungsgericht krank werden. Wegen der schnellen Veränderung mit den Asylanträgen, muss sich auch die Bürokratie des Landes schnell weiterbilden, um sich auf die bereits existierenden Anträge besser einstellen und auf die noch folgenden vorbereiten zu können.