Am 02. Februar 2015 kann es zu Zugausfällen kommen, wenn die deutsche Bahn die Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nicht berücksichtigen sollte. Bei einem Gewerkschaftstreffen der großen Tarifkommission in Fulda teilte die EVG-Verhandlungsführerin mit, dass Warnstreiks und Arbeitsniederlegungen nicht ausgeschlossen seien, wenn die deutsche Bahn am Freitag den 30.01.2015 bis 16.00 Uhr keine Ergebnisse bezüglich der Forderungen liefert.
Nach dem gestellten Ultimatum sollen die Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) von den Arbeitgebern Abschlagszahlungen von rund 100 Euro pro Monat bekommen. Die Abschlagszahlungen beziehen sich auf den abgelaufenen Tarifvertrag ab Juni 2014. Errechnet wurde für einen Großteil der Beschäftigten der EVG ein ausstehender Geldbetrag von knapp 700 Euro. Die Deutsche Bahn war über das Ultimatum verwundert und bezeichnete es als nicht angemessen und übertriebene Eskalation. Für die Monate August bis Januar hatte die deutsche Bahn der EVG eine Einmalzahlung von geschätzt 590 Euro angeboten.
Nach Ansicht des EVG-Vorsitzenden war kein ernsthafter Willen zur Einigung nach mehreren Verhandlungen erkennbar. Unterschiedliche Tarifverträge für Mitarbeiter, die die gleiche Tätigkeit ausüben sollte es nicht geben, so der EVG-Vorsitzende. Laut eines EVG-Sprechers dauert ein einzelner Warnstreik knapp 4 Stunden, bei Zugausfällen werden die Fahrgäste aber rechtzeitig informiert. Bei den Tarifverhandlungen zwischen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) einigte man sich für das Jahr 2014 auf eine Einmalzahlung in Höhe von zirka 500 Euro pro Mitglied. Die GDL verhandelt bereits mit der deutschen Bahn für die kommende Tarifrunde 2015.