Für viele deutsche Berufspendler mit Wohnort in den Niederlanden oder in Belgien ist die künftige Besteuerung ihres Wohnorts unklar. Mit dem Ende der Coronabedingten Einkommensteuerregelungen bei der Heimarbeit befürchten viele deutsche Grenzgänger nun eine höhere Besteuerung eines Teils ihres Gehalts.
Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in den westlichen Nachbarländern arbeiten, wären theoretisch sowohl in Deutschland als auch in dem jeweiligen Land, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, steuerpflichtig. Denn während in Deutschland alle Einkünfte eines Einwohners unabhängig von seinem Arbeitsort steuerpflichtig sind, sind in den Niederlanden und Belgien nur im Land selbst erzielte Einkünfte steuerpflichtig, unabhängig vom Ort des Wohnsitzes der arbeitenden Person. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben die jeweiligen Länder bestimmte Vereinbarungen untereinander getroffen: Pendler sind in Deutschland einkommensbefreit und müssen daher in dem Land, in dem sie arbeiten, Steuern zahlen.
Steuerliche Schlechtstellung gilt es zu vermeiden
Allerdings hat sich die Arbeitswelt während Corona verändert. Viele Mitarbeiter haben das Angebot angenommen, im Home-Office zu arbeiten und wollen nicht mehr ganz darauf verzichten. Von zu Hause aus zu arbeiten bedeutet jedoch, den Tätigkeitsortort zu wechseln. Für Grenzgänger mit Arbeitsort im Nachbarland ist bei Nutzung des Home-Office in Deutschland ihr Arbeitstag an den entsprechenden Tagen Deutschland. Sie sind dann in Deutschland generell steuerpflichtig für diejenigen, die von zu Hause ausarbeiten –so dass viele von einer Doppelbesteuerung bedroht sind, obwohl die Regierungen darauf hinweisen, dass dies nicht passieren wird. Doch während dieses Problems während der Coronazeit durch Verordnungen gelöst wurde, hat sich die Situation mit dem Auslaufen dieser Verordnungen seit dem 30. Juni 2022 geändert.
Neue Regelung erforderlich
Das Land Nordrhein-Westfalen fordert die Beibehaltung von vereinfachten Steuerabkommen für Grenzgänger, damit diese nicht darunter leiden. Gerade das Arbeiten von zu Hause aus ist zeitgemäß und mittlerweile gehöre zum leben, daher ist eiliger Handlungsbedarf bezüglich steuerlicher Regelung erforderlich.