Die Strom- und Gaspreise für einige Haushalte sind in den letzten Wochen gesunken. Viele Anbieter unterschreiten bereits Preisbremsen und Gebühren für die Grundversorgung.
Ohne Strom und Gas geht nichts. In den letzten Monaten haben deutsche Haushalte deutlich erkannt, dass die Energiekosten sehr hoch sein können. Die Strom- und Gaspreise haben sich in den letzten Jahren verdoppelt. Aber nach Monaten der Preisvolatilität sind die guten Nachrichten endlich da.
Zu sehen ist das sinken der Einzelhandelspreise aufgrund der milderen Temperaturen derzeit. Die Gaspreise für zukunftsgerichtete TTF-Futures-Kontrakte mit einmonatiger Lieferung fielen zum ersten Mal seit anderthalb Jahren unter 50 € pro MWh.
In der vergangenen Monaten ist der Preis auf 49,50 € gefallen. Dies ist der niedrigste Stand seit August 2021.
Strom- und Gastarife unterliegen nun Preisbremsen
Der erste Anbieter geben den niedrigeren Preis an den Kunden weiter. Dies gilt jedoch in den meisten Fällen nicht für Bestandshaushalte, nicht jedoch für Neukunden.
Nach den dramatischen Preissteigerungen im letzten Jahr zeichnet sich nun eine gewisse Entspannung auf dem Energiemarkt ab, wird gesagt.
Energieversorger gehören zu denen, die die Preise für Strom und Gas senken wollen.
Für Haushalte und Kleingewerbe gelten in diesem Jahr Preisbremsen für Gas und Strom.
Für Erdgas werden 80 % des für September 2022 prognostizierten jährlichen Erdgasverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Strom liegt die Obergrenze bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Ist der Jahresverbrauch gleich oder höher als im Vorjahr, sind die restlichen 20 Prozent zum vertraglich vereinbarten Preis vom Energieversorger zu vergüten.
Schaut man sich die Preispläne bei Verivox oder den Preisvergleichen von Check24 an, findet man Anbieter, die mit Stromtarifen von unter 40 Cent pro Kilowattstunde werben. Dadurch wird die Festpreisbremse geschwächt.
Was muss ich bei einer Preisänderung beachten?
Alles, was ein Betroffener tun muss, um sich umzustellen, sind zwei Dinge:
Lesen Sie Ihren Verbrauch und Ihre Postleitzahl aus der letzten Rechnung Ihres Strom- oder Gasanbieters ab.
Beides müssen in den Tarifrechnern eintragen. Anschließend sehen Sie eine Auflistung verschiedener Anbieter und deren Gebühren. Wenn Sie auf der Suche nach einem günstigen Angebot sind, sollten Sie sich der Möglichen Forderungen einer Vorauszahlung oder Anzahlung bewusst sein. „In jedem Fall sollten Betroffene einen Preisschutz für alle Preisbestandteile in Betracht ziehen: Effektivpreis und Grundpreis“, rät die Zentrale für Verbraucherschutz. Nur so können Tariferhöhungen gewährleistet werden, die die Energieversorger mit dem neuen Gesetz rechtfertigen wollen.
Wie funktionieren Preisänderungen?
Wird ein neuer Tarif gefunden, wird die Änderung über den neuen Anbieter abgewickelt. Mit einer Ausnahme:
Änderungen bedürfen immer einer Vorlaufzeit. Wenn ein Kunde also eine sofortige Änderung vornehmen möchte, muss er sich selbst an den Anbieter wenden.
Neben der schriftlichen Kündigung akzeptieren einige Anbieter auch eine Kündigung per Telefon oder E-Mail.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat zum Ende des Folgemonats. Im Übrigen gilt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Kündigungsfrist.