untersucht seit Jahren betrügerische Bilanzen des Zahlungsabwicklers Wirecard, hat diese jedoch nicht angefochten.
Daraufhin haben inzwischen mehr als 13.000 Anleger Klage eingereicht und Schadensersatz in Höhe von 700 Millionen Euro gefordert.
Nach dem Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters Wirecard hat der Deutsche Wertpapierbesitzschutzverband (DSW) im Namen von über 13.000 institutionellen und privaten Anlegern eine Schadensersatzklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY eingereicht.
Laut DSW liegt der Betrag bei über 700 Millionen Euro.
Beim Landgericht München wurde eine 80.000 Seiten umfassende Klage mit Anlagen eingereicht.
Die Prozesskosten werden daher vom britischen Prozessfinanzierer getragen, der im Erfolgsfall einen Teil der Prozessfinanzierung erhält.
Dank ihres Engagements und des niederländischen Stiftungsmodells besteht für Anleger kein Risiko.
EY hätte den Betrug „leicht aufdecken“ können Die DSW-Anwälte Klaus Nieding und Andreas Lang sagten, EY hätte durch eigene Prüfungen nicht von der Existenz des Drittunternehmens überzeugt werden können.
Ich erklärte, dass dies nicht der Fall sei.
Stattdessen verließ sich der verantwortliche Prüfer auf Aussagen des Wirecard-Managements.
„Außerdem hätte EY relativ einfach feststellen können, dass die 1,9 Milliarden Euro nicht existierten, wie die Sonderprüfer von KPMG später schnell herausfanden.
“ Der damals im DAX gelistete Zahlungsdienstleister Wirecard brach im Jahr 2020 nach 1,9 Milliarden Euro zusammen Das Geld, das eigentlich auf einem Treuhandkonto liegen sollte, ist verschwunden.
Der frühere Chef Marcus Brown und zwei weitere ehemalige Manager sitzen wegen Kontomanipulation und Massenbetrugs in Untersuchungshaft.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die seit Jahren die Bilanzen des Konzerns in Aschheim bei München überwacht, wollte sich zu der Klage nicht äußern.
Zeitungsberichten zufolge hat auch der Insolvenzverwalter von Wirecard, eine Klage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht und Schadensersatz gefordert.
Details nannte ein Sprecher gegenüber dem Handelsblatt nicht.
Die Klage wurde in diesem Jahr beim Landgericht Stuttgart eingereicht, um der Verjährung vorzubeugen.
Es wird geglaubt, dass das Geschäft mit dem angeblichen asiatischen Partner nachweislich eine Fälschung war.