Der Erwerb einer Immobilie über eine Zwangsversteigerung ist heute verlockend wie nie, doch nicht frei von Risiko. Aktuell gebe es im Durchschnitt doppelt so viele Bietinteressenten wie noch vor vier oder fünf Jahren, erklärt Rechtspflegerin Mirja Kapfer. Damit ist die Konkurrenz bei Zwangsversteigerungen auch größer als vor wenigen Jahren. Dies gilt gerade für Städte wie München, Berlin oder Hamburg, wo die Immobilienpreise ohnehin immer weiter steigen und steigen.
Allerdings sind echte Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen immer seltener zu finden. Zwar liegen die Preise häufig unter denen auf dem freien Markt, doch gute Immobilien gehen in der aktuellen Finanzlage oft schon beim ersten Versteigerungstermin zu einem deutlich über dem vom Gericht ermittelten Verkehrswert weg. Wo 2008 der Kaufpreis noch bei durchschnittlich 81 Prozent des Verkehrswertes lag, betrug der Kaufpreis 2012 schon ganze 117 Prozent des Verkehrswertes.
Zudem ist das Risiko einer zwangsversteigerten Immobilie vergleichsweise hoch. Die Käufer können oft nur vermuten, was sie ersteigern. Zwar werde vom Amtsgericht ein Gutachten erstellt, doch ein vollständiges Bild ergebe sich daraus leider nicht. So habe manchmal nicht einmal der Sachverständige das Objekt von innen gesehen, weil ihm der bisherige Eigentümer den Zutritt verweigert hatte. So können Schimmel oder Wasserschäden beim ersten Betreten seiner Immobilie eine Überraschung für den neuen Eigentümer sein.
Bei den Zwangsversteigerungen nehmen überwiegend Ehepaare mittleren Alters teil, die Frauen schick gekleidet und die Männer mit Aktenkoffer. Die Rechtspflegerin stellt fest, dass inzwischen meistens Laien an den Zwangsversteigerungen teilnehmen. Profis wie Immobilienhändler oder Bauträger machten nur zwanzig Prozent aus, schätzt sie.
Da bei einer Versteigerung die Kauflaune ansteckend ist, sollten sich die Bieter schon vor der Versteigerung auf eine Höchstsumme festlegen und auch einhalten. Um sich mit dem Ablauf und den Fachbegriffen vertraut zu machen, sei es ratsam, vorab andere Versteigerungs-Termine zu besuchen, empfiehlt die Rechtspflegerin. Erst etwa acht Wochen vor der betreffenden Versteigerung wird der Termin in Zeitungen, auf verschiedenen Internetportalen und auf der Internetseite der Landesjustizverwaltungen veröffentlicht. Dort sind auch die jeweiligen Sachverständigengutachten und Exposés der Immobilien zu finden. Sie können aber auch mit Vorlage des Personalausweises beim Gericht eingesehen werden. Auch ein Blick in den Grundbuchauszug, um zum Beispiel herauszufinden, ob Grundschulden bestehen, lohnt sich.