Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sieht rund zwei Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse Belege dafür, dass das Gesetz den Anstieg der Mietpreise verlangsamt hat. Allerdings beschränkt das Institut das Ergebnis auf Stadtteile, in denen das Wohnen zuvor spürbar teurer geworden war. Derzeit regelt die Preisbremse in 313 Städten, dass Wohnungen höchstens zehn Prozent teurer angeboten werden dürfen, als die ortsübliche Miete. Auch Großvermieter bestätigten, dass die Preisgrenzen häufig beachtet würden, wenn Wohnungen neu vermietet werden.
Dennoch erreicht die Mietpreisbremse ihr ursprünglich sozialpolitisches Ziel nicht. Mithilfe des Gesetzes, sollten nach Willen des Gesetzgebers auch Menschen mit durchschnittlichem Einkommen wieder adäquate Wohnungen in den Städten finden und die Viertel durchmischt bleiben. Jedoch ist es unmöglich, dass die Bremse entsprechendes leisten kann, solange sich in gefragten Gegenden teils Hunderte Menschen auf eine Wohnung bewerben. So gibt es zwar glücklicherweise auch Eigentümer, die Mieter nicht nur nach monetären Kriterien auswählen, doch meistens setzen sich die solventesten Bewerber durch, weshalb trotz der wirksamen Preisbremse eher reiche Mieterhaushalte entlastet werden. Sozialpolitisch ist dieses Gesetz daher fragwürdig.
Erst wenn sich Angebot und Nachfrage auf den Mietmärkten wieder annähern, kann die Bremse der Mehrheit der Wohnungssuchenden helfen. Doch hierzu müssen mehr bezahlbare Wohnungen in den Städten entstehen. Auch Telearbeit und ein besserer Nahverkehr kann dazu beitragen, dass das Leben auf dem Land wieder attraktiver würde.
Außerdem macht es der Staat den Vermietern bislang zu leicht, die Regel zu umgehen, denn den Eigentümern drohen keine Sanktionen, wenn Mieter vor Gericht eine niedrigere Miete erstreiten, weil sie sich auf das Gesetz berufen. Natürlich wagen bisher nur wenige Mieter einen Rechtsstreit mit dem Eigentümer zu eröffnen. Weiterhin können Vermieter ihre Wohnungen auch dann teuer anbieten, wenn bereits der Vormieter mehr gezahlt hat als die gesetzliche Grenze. Doch die Vormiete muss der Eigentümer bislang nicht von sich aus offenlegen.
Zwar haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass Vermieter künftig die Vormiete frühzeitig offenlegen müssen, wenn sie sich auf diese Regel berufen, jedoch haben sich die Koalitionspartner schon in der vergangenen Legislaturperiode nicht auf eine Verschärfung der Mietpreisbremse einigen können. Insofern wäre wichtiger, dass Baulücken in den Ballungsräumen geschlossen und Siedlungen maßvoll verdichtet werden. Hierfür sollten Bund, Länder und Kommunen Genehmigungsverfahren vereinfachen und Spekulation mit unbebautem Boden eindämmen, beispielsweise durch eine günstige Abgabe der Grundstücke, wenn darauf günstige Wohnungen entstehen.