Nach der vierten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit den Gewerkschaften auf Lohnerhöhungen und höhere Arbeitnehmerzahlungen für die Altersversorgung geeinigt.
Die Gewerkschaften haben für die 800.000 Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder mit der TdL eine Einigung in der Tarifrunde 2015 erzielt. Rückwirkend zum 01. März 2015 erhalten diese 2,1 Prozent mehr Gehalt, im nächsten Jähr kommen noch einmal 2,3 Prozent hinzu. Dabei wird ein Mindestbetrag von 75 Euro gezahlt werden. Die Auszubildenden erhalten ebenfalls eine Erhöhung ihrer Vergütung, diese beträgt jeweils 30 Euro zum 01. März 2015 und 2016. Zusätzlich erhalten sie einen Urlaubstag mehr.
Streitpunkt bei den vorangegangenen drei Verhandlungsrunden war die Altersversorgung der VBL. Diese sei durch die gestiegene Lebenserwartung für die Versorger zu teuer geworden, die Kosten seien gestiegen und die Arbeitnehmer wären an diesen Mehrkosten nicht beteiligt worden. Die TdL hatte Kürzungen bei der betrieblichen Altersversorgung gefordert. Nun hat man einen Kompromiss gefunden, durch den die Höhe der Altersversorgung unangetastet bleibt. Die Beschäftigten des Tarifgebiets Ost müssen in diesem Jahr 0,2 Prozent Zusatzbeiträge zahlen, 2016 sollen es 0,3 Prozent sein und 2017 dann 0,4 Prozent. Im Tarifgebiet Ost betragen die Zusatzbeiträge pro Jahr 0,75 Prozent.
Die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost können sich allerdings über eine Erhöhung ihrer Jahressonderzahlungen freuen. Über mehrere Jahre sollen diese schrittweise erhöht und so auf das Niveau des Tarifgebiets West angehoben werden. Der Tarifabschluss wurde von der TdL als vernünftig und verantwortungsvoll gelobt. Unzufrieden sind lediglich die Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die eine einheitliche Eingruppierung der angestellten Lehrer gefordert hatte.
Bis auf den Deutschen Beamtenbund (dbb) hat keine der verhandelnden Gewerkschaften den von der TdL vorgelegten Plan zur schrittweisen Überleitung der Lehrkräfte unterzeichnet. Die Arbeitgeberseite hatte eine Erhöhung des Entgelts um 30 Euro angeboten, um das Gehalt der angestellten Lehrer denen der Beamten anzugleichen und einen ersten Schritt in Richtung Paralleltabelle zu erreichen. Der GEW war dies als Ausgleich für die dann von den Gewerkschaften zu leistende Friedenspflicht zu wenig. Das Streikrecht für eine gerechte und gleiche Bezahlung aller Lehrkräfte lasse man sich nicht so leicht abkaufen. Die GEW zeigte sich vom dbb enttäuscht, dass man ihnen nach langen gemeinsamen Verhandlungen mit der TdL durch die Unterzeichnung so in den Rücken gefallen sei.