Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt nur wenig Gutes am aktuellen System der Grundsteuer, da ihre Höhe abhängig von Wertannahmen, die zum Teil älter als 80 Jahre sind abhängt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber nun noch bis Ende 2019 Zeit, eine neue Regel zu entwickeln, die jedoch bereits fünf Jahre später verwirklicht sein muss. Fraglich ist jedoch, wie die Werte künftig berechnet werden sollen.
Die Mehrheit der Bundesländer befürwortet das „Kostenwertmodell“. Hier werden die ohnehin vorliegenden Bodenrichtwerte als Basis genommen, die Baukosten des Hauses hinzuaddiert und für den Hausverfall jährlich ein gewisser Betrag abgezogen. Das Ergebnis ist der Grundstückswert. Zu bedenken ist, dass diese Berechnungsmethode sehr aufwändig ist, da die Baukosten aller alten Bestandshäuser noch einmal ermittelt werden müssten. Zudem würden die Grundstückswerte mit der Berechnung steigern, was eine höhere Grundsteuer zur Folge hätte. Hier könnten jedoch die Gemeinden gegensteuern, indem sie die endgültige Höhe der Steuer mithilfe der so genannten „Hebesätze“ festlegen und damit senken würden.
Allerdings ist dieses Modell so kompliziert, dass es auf heftige Kritik stößt. So erklärt das Ifo-Institut, dass die Ermittlung des Wertes vermutlich zehn Jahre dauern würde, was doppelt so lange wäre, Wie das Gericht vorgegeben hat. Schließlich müssen 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Vermutlich würde eine Steuer auf Basis der Marktwerte auch dazu führen, dass die Immobilienpreise in wirtschaftlich starken Bundesländern mehr in den Länderfinanzausgleich einzahlen müssen. Damit würden zwar Empfängerländer profitieren, doch Bayern und Baden-Württemberg wären benachteiligt. Das Ifo-Institut befürchtet auch, das Erfassung der Immobilienwärter Ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Nettovermögenssteuer sein könnte.
Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kritisiert das Modell. Hier wird die so genannte Bodenwert-Steuer, bei der nur Wert des Grundstücks einfließt, bevorzugt. Hier würde für unbebaute Grundstücke genauso viel Steuer fällig werden, wie für den Bebaute. Hiermit wird Anreiz gegeben, mögliche Baugrundstücke nicht brachliegen zu lassen. Außerdem wäre dieses Modell mit geringem Bürokratieaufwand schnell zu verwirklichen und setzt klare Anreize für eine gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Immobilieneigentümern. Schließlich erhöhen sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen und gute Kommunalwirtschaft den Bodenwert, was letztlich auch die Steuereinnahmen steigen lässt. Allerdings warnen bereits der Industrieverband und die Beamtenvertretung deutscher Beamtenbund vor einer Erhöhung der Grundsteuer im Zuge der Neuregelung.