Wenn ein Austausch der Heizung, die energetische Dämmung des Daches und der Wände oder neue einbruchsicherere Fenster und Türen anstehen, wird es teuer. Gerne greifen Immobilieneigentümer daher zu einem Modernisierungskredit, denn dieser hat gegenüber dem Konsumenten-, KfW-Kredit sowie gegenüber der Baufinanzierung einige Vorteile. Der Modernisierungskredit ist eine Mischung aus einem Konsumentenkredit und einer klassischen Baufinanzierung bei dem jedoch im Vergleich zur Baufinanzierung keine Eintragung einer Grundschuld erfolgt und damit schnell und unkompliziert zu beantragen ist. Allerdings ist das Darlehen zweckgebunden, der Kreditnehmer muss den Kredit nachweislich in die Sanierung oder Modernisierung der Immobilie investieren. Die AK-Finanz bietet auch Modernisierungskredite ohne Verwendungsnachweis an Eigennutzer von Wohnimmobilien mit Laufzeiten von 4 bis 10 Jahren an.
Die Laufzeiten für Modernisierungskredite betragen allgemein zwischen 5 und 20 Jahre, dabei ist eine 100 prozentige Sondertilgung möglich. Damit sind Modernisierungskredite sehr flexibel, falls sich die finanzielle Situation während der Kreditlaufzeit durch Gehaltserhöhungen oder Erbschaften verbessert. Die Höhe des Modernisierungskredits ist in der Regel auf 5.000 - 50.000 Euro begrenzt, dabei aber etwas günstiger als ein Konsumentenkredit.
Dagegen ist die Baufinanzierung durch die eingetragene Grundschuld als eine der höchsten Sicherheiten für den Kreditgeber noch etwas günstiger als der Modernisierungskredit. Damit steigt die Attraktivität einer klassischen Baufinanzierung mit der Höhe des Modernisierungsaufwandes, wird jedoch in der Regel erst ab einer Finanzierungssumme von 10.000 Euro angeboten. Allerdings gilt die klassische Baufinanzierung als recht unflexibel, da Gebühren für Sondertilgungen und Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung verlangt werden. Falls freie Grundschuldteile vorhanden sind, kann sich eine reine Immobilienfinanzierung auch schon bei geringeren Beträgen lohnen. Denn wenn freie Grundschuldteile an eine andere Bank abgetreten oder durch die bisher finanzierende Bank selbst genutzt werden können, kann sich der Kreditnehmer die Kosten für die Eintragung einer neuen Grundschuld sparen. Ein Baufinanzierungsexperte kann die hierfür entstehenden Kosten prüfen und eine individuelle Empfehlung aussprechen.
Für bestimmte energetische, altersgerechte oder einbruchsichernde Umbauten besteht auch bei der KfW die Möglichkeit, ein günstiges, staatlich gefördertes Darlehen in Anspruch zu nehmen. Dabei wird jedoch immer eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Eine Zinsfestschreibung wird zwischen 5 und 10 Jahren angeboten, die Kreditlaufzeit kann zwar auf bis zu 30 Jahren heraufgesetzt werden, doch nach Ablauf der Zinsfestschreibung werden marktübliche Zinsen berechnet. Die Ausreizung der Kreditlaufzeit ist daher nicht anzuraten. Dagegen sind Sondertilgungen immer möglich, was diesen Kredit sehr flexibel macht. Da jedoch nicht alle Renovierungen staatlich gefördert werden (z.B. das Streichen der Fassade oder der Einbau eines neuen Bades), kann eine Kombination zwischen KfW- und Modernisierungskredit günstig sein.
Lassen Sie sich dazu bei www.AK-Finanz.de (Mail: info@ak-finanz.de) beraten und fordern Sie ein Angebot zur Finanzierung Ihrer Renovierungs- oder Sanierungskosten an!