Besoldungstabellen
Bund:
Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden im März 2012 sowie im Januar und August 2013 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 31. März 2012 zeit- und inhaltsgleich übernommen. Die Erhöhungen vermindern sich gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG jeweils um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis
– zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
– zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
– zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.
Bund Neuverbeamtung 01. Januar 2013
Bund Überleitungstabelle 01. Januar 2013
Baden-Württemberg
Der Landtag hat am 10. Februar 2012 das folgende Gesetz beschlossen: Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2012 sowie über die Einmalzahlung in 2011 in Baden-Württemberg (BVAnpGBW 2012). Gültig ab 01.03./
(Erhöh. 1,2 v.H. + 17 € Sockelbetrag)
Baden-Württemberg 01. März / 01. August 2012
Bayern
Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter wurden ab 1. Januar 2013 nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 erhöht.
Die Besoldungstabellen ab 01.01.2013 gelten daher vorbehaltlich der endgültigen Gesetzesverabschiedung durch den Bayerischen Landtag.
Bayern 01. Januar 2013
Berlin
Besoldungstabelle 2012 für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin.
Berlin 01. August 2012 (Neuverbeamtung)
Berlin 01. August 2012 (Überleitung)
Brandenburg
Das brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 ist mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I vom 18. Oktober 2011 rückwirkend zum 01. April 2011 in Kraft getreten.
Besoldungstabellen gültig ab 1. Januar 2012
Brandenburg 01. Januar 2012
Bremen
Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Bremen, der Beamtinnen und Beamten der Stadtgemeinde Bremen, der Stadtgemeinde Bremerhaven und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Besoldungstabellen gültig ab 1. April / Oktober 2012
Bremen 01. April / Oktober 2012
Hamburg
Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
Vom 26. Januar 2010 (Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts vom 26. Januar 2010 (HmbGVBl. 23))
Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 23
Hamburg 01. Januar 2012
Hessen
Durch das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 vom 6. Oktober 2011 -HBVAnpG 2011/2012 (GVBl. I S. 530) wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter wie folgt angehoben:
I. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Mitglieder der Landesregierung
1. Erhöhung der Dienst- und Amtsbezüge zum 1. Oktober 2011 um 1,5 Prozent
2. Einmalzahlung im Jahr 2011 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 in Höhe von 360 Euro
3. Erhöhung des Auslandszuschlags und des Auslandskinderzuschlags im Jahr 2011 um 1,28 Prozent
4. Erhöhung der Dienst- und Amtsbezüge zum 1. Oktober 2012 um 2,6 Prozent
5. Erhöhung des Auslandszuschlags und des Auslandskinderzuschlags im Jahr 2012 um 2,21 Prozent
Hessen 01. Oktober 2012
Mecklenburg-Vorpommern
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage I geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVOBl. M-V S. 1077, 1079)
Mecklenburg-Vorpommern 01. Januar 2012
Niedersachsen
Mit Wirkung vom 01.01.2012 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 1,9 % erhöht. Anschließend werden die Grundgehaltssätze um 17 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 6 Euro erhöht.
Niedersachsen 01. Januar 2012
Nordrhein-Westfalen
Die zuletzt zum 1.4.2011 erhöhten Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 1.1.2012 linear um 1,9 %. Anschließend werden die so erhöhten Grundgehaltswerte um einen Sockelbetrag von 17 Euro erhöht. Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 6 Euro. Bezügetabellen ab 1.1.2012 in der Fassung des Runderlasses des Finanzministeriums NRW vom 28.4.2011.
Nordrhein-Westfalen 01. Januar 2012
Rheinland-Pfalz
Gesamtübersicht der Grundgehälter gültig ab 01.01.2012
Rheinland-Pfalz 01. Januar 2012
Saarland
Gesamtübersicht der Grundgehälter gültig ab 01.07.2012
Saarland 01. Juli 2012
Sachsen
Gemäß § 20a Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Besoldungsgesetz erhöhen sich ab dem 1. Januar 2012 um 1,9 Prozent
1.die Grundgehaltssätze,
2.der Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5,
3.die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 27 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (Bundesbesoldungsordnungen A u. B),
4.die Anwärtergrundbeträge,
5.die Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit diese nach § 13 SächsBesG an den allgemeinen linearen Besoldungsanpassungen teilnehmen können und die Teilnahme in der jeweiligen Berufungsvereinbarung festgelegt ist,
6.der Auslandszuschlag und der Auslandskinderzuschlag
sowie die Grundgehaltssätze nach Nr.1 um jeweils 17 EUR und die Anwärtergrundbeträge nach Nr. 4 um jeweils 6 EUR.
Sachsen 01. Januar 2012
Sachsen-Anhalt
Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)
Vom 8. Februar 2011
Stand:
letzte berücksichtigte Änderung: § 6 und Anlage 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 52)
Sachsen-Anhalt 01. Januar 2012
Schleswig-Holstein
Bekanntmachung des Finanzministeriums über die Höhe der Besoldung vom 14. Juni 2011
(GVOBl. Schl.-H. S. 191 )
Schleswig-Holstein 01. Januar 2012
Thüringen
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 22.09.2011
Thüringen 01. April 2012